(aid) - Mit einer Dringlichkeits-Verordnung hat Verbraucherschutzministerin
Renate Künast ab sofort die Verwendung des Geliermittels Glukomannan
(Konjak) für die Herstellung sämtlicher Gelee-Süßwaren
verboten. Diese
gallertartigen Süßigkeiten können sich aufgrund ihrer
Form und
Beschaffenheit sehr leicht im Rachenraum festsetzen und zu
Erstickungsanfällen führen. Im Januar hatte die Ministerin die
Verwendung
des Zusatzstoffes Glukomannan per Eilverordnung für die Verwendung
in
sogenannten "Mini-Cup-Jellys" wegen einer möglichen Erstickungsgefahr
verboten. Die EU-Kommission kommt jetzt dem Wunsch Deutschlands nach einer
EU-Regelung nach und hat beschlossen, die Verwendung dieses Zusatzstoffes
für derartige Süßwaren EU-weit zu verbieten und den Geltungsbereich
auf
sämtliche Gelee-Süßwaren auszudehnen. Sie prüft darüber
hinaus, ob weitere
Maßnahmen ergriffen werden müssen, um eine mögliche Erstickungsgefahr
durch
die Verwendung von Geliermitteln in Gelee-Süßwaren auszuschließen.
bmvel/aid
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